Mittlere Reife Klassen


Mittlere Reife Klassen (M-Zug)- ein kurzer Überblick: 



Informationen und Anträge finden Sie hier.



Zugangsvoraussetzungen:
  
Übertritt in die M 7

Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

1. bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
2. ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

Übertritt in die M 8

Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:

1. bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
2. bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

Übertritt in die M 9

Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:

1. bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
2. bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

Übertritt in die M 10

Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

1. wenn der qualifizierende Abschluss (Quali) der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
2. wenn der qualifizierende Abschluss (Quali) der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der aufnehmenden Schule nach Möglichkeit noch vor Beginn der Sommerferien durchgeführt wird.


Share by: